‚Konkurs‘ ist kein Rechtsbegriff der geltenden InsO, sondern ein historischer Terminus aus der Konkursordnung vom 10.02.1877, die am 01.01.1999 durch die InsO abgelöst wurde. Rechtlich korrekt ist heute ‚Insolvenz‘ bzw. ‚Insolvenzverfahren‘. Die inhaltlichen Unterschiede sind erheblich – insbesondere was Sanierungsoptionen und Restschuldbefreiung betrifft.