Glossar – Insolvenzrecht, Krise und Sanierung von A bis Z
Insolvenzrecht ist komplex. Viele Begriffe tauchen in Bescheiden, Schreiben des Insolvenzverwalters oder Gerichtsdokumenten auf. Aber auch im Internet werden diese Begriffe verwendet – und sie werden selten erklärt. Dieses Glossar ändert das.
Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe des Insolvenzrechts: klar definiert, ohne unnötiges Juristendeutsch, aber mit dem nötigen rechtlichen Tiefgang. Von Anfechtung bis Zahlungsunfähigkeit – alphabetisch sortiert, direkt abrufbar.
Das Glossar richtet sich an Geschäftsführer, Gesellschafter und Manager, die verstehen wollen, was rechtlich passiert – nicht nur, was ein Anwalt ihnen sagt.
Hinweis: Dieses Glossar ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrer Situation haben, sprechen Sie uns an.
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- § 175 InsO – Forderungsanmeldung und Tabelle — § 174 InsO regelt die Anmeldung von Insolvenzforderungen: Gläubiger müssen ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden und dabei Betrag, Grund der Forderung sowie ggf. beanspruchten…
- 13. Gehalt (Jahressonderzahlung) in der Insolvenz und Wohlverhaltensperiode — Das 13. Gehalt als Jahressonderzahlung ist Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 1 ZPO und unterliegt in der Wohlverhaltensperiode der Abtretungserklärung nach § 287…
A
- Abschluss des Insolvenzverfahrens — Der Abschluss des Insolvenzverfahrens erfolgt durch Aufhebungsbeschluss nach § 200 InsO, sobald die Schlussverteilung vollzogen ist. Im Verbraucherinsolvenzverfahren schließt sich unmittelbar die Wohlverhaltensperiode nach §…
- Absonderungsrecht — Das Absonderungsrecht (§§ 49 ff. InsO, §§ 165 ff. InsO) stellt eine privilegierte Gläubigerstellung dar und durchbricht den insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung. Der absonderungsberechtigte Gläubiger…
- Abtretungserklärung — Mit der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 InsO tritt der Schuldner die pfändbaren Anteile seines Arbeitseinkommens für die Dauer der Wohlverhaltensperiode (drei Jahre ab…
- Abweisung mangels Masse — Reicht die Masse nicht zur Deckung der Verfahrenskosten, weist das Gericht den Eröffnungsantrag gemäß § 26 InsO mangels Masse ab. Bei juristischen Personen folgt daraus die Auflösung und Löschung aus…
- Abweisung mangels Masse — Reicht die Masse nicht zur Deckung der Verfahrenskosten aus, weist das Insolvenzgericht den Eröffnungsantrag gemäß § 26 InsO mangels Masse ab. Dies hat unmittelbare Konsequenzen:…
- Akzessorietät — Akzessorietät bezeichnet im Zivilrecht die rechtliche Abhängigkeit eines Sicherungsrechts von der gesicherten Forderung. Akzessorische Rechte wie Bürgschaft (§ 765 BGB) oder Hypothek (§ 1113 BGB)…
- Amtsbekannt pfandlos — Der Begriff 'amtsbekannt pfandlos' stammt aus der Vollstreckungspraxis und bezeichnet den Umstand, dass dem zuständigen Vollstreckungsgericht oder Insolvenzgericht aus vorangegangenen erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuchen bekannt ist, dass…
- Angemessenes Dienstverhältnis — Das 'angemessene Dienstverhältnis' nach § 295 Abs. 2 InsO ist der gesetzliche Maßstab für die Zahlungspflicht selbständiger Schuldner während der Wohlverhaltensperiode. Da ihr Einkommen nicht…
- Aussonderungsrecht — Das Aussonderungsrecht (§ 47 InsO) ermöglicht es dem wahren Eigentümer einer Sache, diese aus der Insolvenzmasse des Schuldners herauszuverlangen – auch wenn sie sich bereits…
- Austauschpfändung — Die Austauschpfändung nach § 811a ZPO ist eine Ausnahme vom Pfändungsschutz des § 811 ZPO: Ein grundsätzlich unpfändbarer Gegenstand kann gepfändet und verwertet werden, wenn…
B
- Bankrott — Der Begriff 'Bankrott' wird umgangssprachlich als Synonym für Insolvenz verwendet – rechtlich bezeichnet er jedoch etwas anderes: einen Straftatbestand nach § 283 StGB. Bankrott begeht,…
- Bargeschäft (§ 142 InsO) — Das Bargeschäftsprivileg nach § 142 InsO schützt Austauschgeschäfte vor der Insolvenzanfechtung, wenn Leistung und unmittelbare Gegenleistung in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen und die Gegenleistung…
- Beginn der Wohlverhaltensperiode — Die Wohlverhaltensperiode nach § 287 Abs. 2 InsO beginnt mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens gemäß § 200 InsO – nicht mit der Verfahrenseröffnung. Erst nach…
- Beratungshilfe — Die Beratungshilfe nach dem BerHG ermöglicht einkommensschwachen Personen den Zugang zu anwaltlicher Beratung auf Kosten der Staatskasse. Eigenanteil: 15 Euro. Antrag beim Amtsgericht, das den Berechtigungsschein ausstellt. Im Insolvenzkontext insbesondere…
- Beratungshilfe — Beratungshilfe gemäß dem Beratungshilfegesetz (BerHG) ermöglicht einkommensschwachen Personen den Zugang zu anwaltlicher Beratung und außergerichtlicher Vertretung auf Kosten der Staatskasse. Der Betroffene zahlt lediglich eine…
- Bescheinigung über das Scheitern des Schuldenbereinigungsversuchs — Gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens eine Bescheinigung beizufügen, die von einer geeigneten Person oder Stelle…
- Beschwerde (Insolvenzrecht) — Gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts ist gemäß § 6 InsO grundsätzlich die sofortige Beschwerde statthaft, sofern die InsO dies ausdrücklich vorsieht. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen…
- Bonität — Die Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit einer natürlichen oder juristischen Person und ist maßgeblich für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht erfüllt werden.…
- Bürgergeld und Insolvenz — Bürgergeld nach SGB II ist als Sozialleistung nach § 850 ZPO unpfändbar und gehört nicht zur Insolvenzmasse. In der Wohlverhaltensperiode bleibt die Erwerbsobliegenheit nach §…
C
- COMI (Centre of Main Interests) — Der COMI (Centre of Main Interests) ist das zentrale Anknüpfungskriterium der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO, Art. 3) für die internationale Zuständigkeit. Das Hauptinsolvenzverfahren ist in dem…
- COMI-Shopping — COMI-Shopping bezeichnet die rechtsmissbräuchliche oder strategisch motivierte Verlagerung des COMI in einen anderen EU-Mitgliedstaat, um von einem günstigeren Insolvenzrecht zu profitieren – insbesondere hinsichtlich Dauer…
D
- Dauerhafte Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit — Nach der Rechtsprechung des BGH (IX ZR 123/04) liegt Zahlungsunfähigkeit trotz einer Liquiditätslücke von 10 % oder mehr dann nicht vor, wenn deren vollständige Beseitigung…
- Drohende Zahlungsunfähigkeit — Drohende Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen zum Fälligkeitszeitpunkt zu erfüllen.…
- Drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung im Vergleich — Die drei Insolvenzgründe unterscheiden sich in Tatbestand, Antragsberechtigung und Rechtsfolge erheblich. Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) ist der häufigste Grund – eingetretene Unfähigkeit, fällige Verbindlichkeiten zu…
E
- Eidesstattliche Versicherung (Insolvenzrecht) — Die eidesstattliche Versicherung nach § 98 InsO ist ein Instrument zur Sicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Vermögensauskunft des Schuldners im Insolvenzverfahren. Das Insolvenzgericht kann…
- Eigenantrag (Insolvenzantrag) — Der Eigenantrag nach §§ 13, 15 InsO ist der Insolvenzantrag des Schuldners selbst. Er setzt das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes voraus – Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO),…
- Eigentumsvorbehalt — Der Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB bewirkt, dass das Eigentum an einer Kaufsache erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergeht. Im Insolvenzfall des Käufers…
- Eigenverwaltung — Die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO lässt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Schuldner – unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters. Seit der Reform durch…
- Eingehungsbetrug in der Krise — Der Eingehungsbetrug ist eine besonders praxisrelevante Schnittstelle zwischen Strafrecht und Insolvenzrecht. Strafrechtlich liegt Betrug nach § 263 StGB vor, wenn der Schuldner bei Vertragsschluss über…
- Erbausschlagung in der Insolvenz — Die Erbausschlagung nach §§ 1942 ff. BGB ist eine strategische Option im Insolvenzverfahren. Schlägt der Schuldner das Erbe aus, fällt es nicht in die Insolvenzmasse…
- Erbschaft in der Insolvenz — Eine Erbschaft während des laufenden Insolvenzverfahrens fällt als Neuerwerb vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Während der Wohlverhaltensperiode gilt gemäß § 295 Abs. 1…
- Eröffnet oder vorläufig – der Unterschied — Der Unterschied zwischen vorläufigem und eröffnetem Insolvenzverfahren ist verfahrensrechtlich zentral. Das vorläufige Verfahren (§ 21 InsO) beginnt mit dem Antragseingang und dient der Sicherung der…
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens — Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt gemäß §§ 13 ff. InsO einen zulässigen Antrag und das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) voraus. Bei…
- Eröffnungsbeschluss — Der Eröffnungsbeschluss gemäß § 27 InsO ist der konstitutive Akt, mit dem das Insolvenzgericht das Verfahren formell eröffnet. Er bestimmt den genauen Zeitpunkt der Eröffnung…
- Ersatzaussonderung — Die Ersatzaussonderung gemäß § 48 InsO ergänzt das Aussonderungsrecht für den Fall, dass der aussonderungsfähige Gegenstand vor oder nach Verfahrenseröffnung unbefugt veräußert wurde. Der Aussonderungsberechtigte…
- Erwerbsobliegenheit — Die Erwerbsobliegenheit gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO verpflichtet den Schuldner während der Wohlverhaltensperiode, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich nachweislich darum zu…
F
- Feststellung von Forderungen aus unerlaubter Handlung im Insolvenzverfahren — Gemäß § 174 Abs. 2 InsO muss der Gläubiger bei der Forderungsanmeldung ausdrücklich vermerken, dass es sich um eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung…
- Firmeninsolvenz — Der Begriff 'Firmeninsolvenz' ist kein Rechtsbegriff der InsO, sondern ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für die Insolvenz von Unternehmen jeder Rechtsform. Maßgeblich ist, ob ein laufender Geschäftsbetrieb…
- Forderung (Insolvenzrecht) — Im Insolvenzrecht ist die Einordnung einer Forderung entscheidend für ihre Befriedigungsaussichten. Die zentrale Hierarchie: (1) Masseverbindlichkeiten (§§ 53 ff. InsO) – vorrangig, entstanden durch Verwalterhandeln…
- Forderungen aus unerlaubter Handlung (§ 302 InsO) — Gemäß § 302 Nr. 1 InsO sind Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (§§ 823 ff. BGB) von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Dies…
- Forderungsabtretung (Zession) — Die Forderungsabtretung nach §§ 398 ff. BGB überträgt eine Forderung durch Vertrag zwischen Zedent und Zessionar – ohne Zustimmung des Schuldners. Im Insolvenzrecht ist sie…
- Forderungsanmeldung bis zur Schlussverteilung — Gemäß § 177 InsO können Insolvenzgläubiger ihre Forderungen auch nach dem Prüfungstermin bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die Schlussverteilung nachträglich anmelden. Die nachträglich angemeldete…
- Forderungsfeststellung — Die Forderungsfeststellung nach § 178 InsO bezeichnet den Vorgang, durch den eine angemeldete Insolvenzforderung in die Insolvenztabelle eingetragen und damit rechtswirksam anerkannt wird. Voraussetzung ist,…
- Forum Hopping — Forum Hopping bezeichnet die bewusste Wahl des örtlich zuständigen Insolvenzgerichts durch Verlagerung des Wohn- oder Geschäftssitzes des Schuldners vor Antragstellung. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich…
- Fremdantrag (Gläubigerinsolvenzantrag) — Der Fremdantrag nach § 14 InsO erlaubt Gläubigern, selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners zu beantragen. Voraussetzungen: (1) Glaubhaftmachung eines rechtlichen…
- Friends & Family in der Insolvenzanfechtung (§ 138 InsO) — § 138 InsO definiert den Kreis der 'nahestehenden Personen', bei denen die Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO erheblich erleichtert wird. Nahestehend sind: Ehegatten und Lebenspartner,…
G
- Gehaltsabtretung — Die Gehaltsabtretung nach §§ 398, 400 BGB überträgt den Anspruch auf Arbeitsentgelt an einen Gläubiger bis zur Höhe des pfändbaren Anteils – der unpfändbare Teil…
- Generalbevollmächtigter — Der Generalbevollmächtigte ist kein insolvenzrechtlich geregeltes Institut, sondern erhält eine umfassende Vollmacht nach §§ 164 ff. BGB zur Vertretung des Unternehmens – weiter als eine…
- Gerichtsvollzieher — Der Gerichtsvollzieher ist als Vollstreckungsorgan nach §§ 753 ff. ZPO zuständig für die Vollstreckung von Titeln in bewegliches Vermögen, die Abnahme der Vermögensauskunft und die…
- Gerichtsvollzieher — Der Gerichtsvollzieher ist als Vollstreckungsorgan zuständig für die Durchsetzung von Vollstreckungstiteln, insbesondere für die Pfändung beweglicher Sachen sowie die Zustellung von Dokumenten. Im Insolvenzkontext kommt…
- Gläubigerausschuss — Der Gläubigerausschuss (§§ 67 ff. InsO) ist ein fakultatives Kontrollorgan, das das Gericht vor der ersten Gläubigerversammlung einsetzen kann – insbesondere bei großvolumigen Regelinsolvenzverfahren. Er…
- Gläubigerausschuss — Der Gläubigerausschuss (§§ 67 ff. InsO) ist ein fakultatives Kontrollorgan, das das Insolvenzgericht insbesondere bei größeren Regelinsolvenzverfahren noch vor der ersten Gläubigerversammlung einsetzen kann. Er setzt sich aus absonderungsberechtigten Gläubigern,…
- Gläubigerbegünstigung — Die Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB ist ein Straftatbestand des Insolvenzstrafrechts. Sie liegt vor, wenn der Schuldner in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit…
- Gläubigerbenachteiligung — Die Gläubigerbenachteiligung gemäß §§ 129 ff. InsO ist die zentrale Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung. Sie liegt vor, wenn durch eine Rechtshandlung des Schuldners die Insolvenzmasse…
- Gläubigerversammlung — Die Gläubigerversammlung (§§ 74 ff. InsO) ist das zentrale Beschlussorgan im Insolvenzverfahren. Teilnahmeberechtigt sind sämtliche Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter sowie der Schuldner. Den Vorsitz führt das…
I
- Inkasso und Inkassounternehmen — Inkassounternehmen sind nach § 10 RDG registrierte Rechtsdienstleister mit eingeschränktem Aufgabenbereich: Einziehung fremder Forderungen. Sie haben keine hoheitlichen Befugnisse – Vollstreckung bleibt dem staatlichen Zwangsvollstreckungsrecht…
- Insolvenz und Arbeitgeber — Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung wegen Privatinsolvenz des Arbeitnehmers ist nach dem KSchG regelmäßig unwirksam – die Insolvenz allein stellt keinen anerkannten Kündigungsgrund dar. Der…
- Insolvenzanfechtung — Die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO gibt dem Insolvenzverwalter das Recht, gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen des Schuldners rückgängig zu machen und das Weggegebene zur Masse zurückzuholen.…
- Insolvenzbekanntmachungen — Gemäß § 9 InsO sind Bekanntmachungen im Insolvenzverfahren öffentlich zugänglich auf insolvenzbekanntmachungen.de zu veröffentlichen. Dies betrifft Eröffnungsbeschlüsse, Termine (Prüfungstermin, Schlusstermin), Veränderungen im Verfahren sowie den…
- Insolvenzbekanntmachungen
- Insolvenzforderungen — Als Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) gelten alle Forderungen gegen den Schuldner, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits bestanden. Sie sind gegenüber den Masseverbindlichkeiten (§§ 53…
- Insolvenzgericht — Die örtliche Zuständigkeit für Insolvenzverfahren richtet sich gemäß § 3 InsO nach dem Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat und in dem…
- Insolvenzgründe — Das Insolvenzrecht kennt drei Eröffnungsgründe: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO). Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner…
- Insolvenzmasse — Die Insolvenzmasse gemäß §§ 35 f. InsO umfasst das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie den während des Verfahrens hinzukommenden Neuerwerb.…
- Insolvenzmasse — Die Insolvenzmasse nach § 35 InsO umfasst das gesamte Vermögen des Schuldners, das ihm zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während…
- Insolvenzquote — Die Insolvenzquote bezeichnet den prozentualen Anteil, mit dem angemeldete Insolvenzforderungen aus der Insolvenzmasse befriedigt werden. Sie ergibt sich aus dem Verhältnis der verteilungsfähigen Masse (nach…
- Insolvenzreife — Insolvenzreife bezeichnet den Moment, ab dem ein Gesellschafter persönlich handeln muss — nicht nur das Unternehmen. Liegt einer der gesetzlichen Insolvenzgründe vor (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung),…
- Insolvenzverfahren — Das Insolvenzverfahren (§§ 11 ff. InsO) ist ein gerichtlich geordnetes Gesamtvollstreckungsverfahren, das die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger zum Ziel hat. Die InsO unterscheidet zwischen Verbraucherinsolvenzverfahren…
- Insolvenzverwaltervergütung — Die Treuhändervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich nach § 293 InsO i.V.m. der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Die Mindestvergütung beträgt 100 Euro pro Jahr der Tätigkeit des…
- Interimsmanager (in der Insolvenz) — Der Interimsmanager ist kein insolvenzrechtlich definiertes Institut, sondern ein betriebswirtschaftliches Instrument zur temporären Führungsunterstützung. Im Insolvenzkontext wird er eingesetzt: (1) in der Krisenphase vor Antragstellung…
J
- Juristische Person — Juristische Personen sind rechtsfähige Rechtssubjekte, die durch gesetzliche Anerkennung entstehen – etwa GmbH, AG oder Vereine. Sie können Träger von Rechten und Pflichten sein. Im…
K
- Kleine Selbständige in der Insolvenz — Für ehemals Selbständige und Gewerbetreibende sieht § 304 Abs. 2 InsO die Möglichkeit vor, das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren zu wählen, sofern zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:…
- Kleinverfahren (Verbraucherinsolvenz) — Das Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO) wird in der Praxis als Kleinverfahren bezeichnet, da es gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren stark vereinfacht ist. Es steht Privatpersonen offen,…
- Konkurs — 'Konkurs' ist kein Rechtsbegriff der geltenden InsO, sondern ein historischer Terminus aus der Konkursordnung vom 10.02.1877, die am 01.01.1999 durch die InsO abgelöst wurde. Rechtlich…
- Kontopfändung — Die Kontopfändung erfolgt durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) gegen die kontoFührende Bank als Drittschuldnerin. Das Guthaben wird eingefroren; die Bank führt es nach Ablauf der…
- Kosten der Verbraucherinsolvenz — Die Kosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens setzen sich aus mehreren Positionen zusammen: Gerichtskosten: Für die Eröffnung und Durchführung des Verfahrens werden nach dem GKG Gerichtsgebühren erhoben. In…
- Krisenfrüherkennungssystem (§ 1 StaRUG) — § 1 StaRUG normiert eine eigenständige Überwachungs- und Handlungspflicht für Geschäftsführer und Vorstände: Sie sind verpflichtet, fortlaufend Entwicklungen zu beobachten, die den Fortbestand des Unternehmens…
L
- Lange Anfechtungszeiträume in der Insolvenzanfechtung — Die Anfechtungsfristen der InsO sind nach Tatbestand gestaffelt und reichen von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Im Überblick: (1) § 130 InsO (kongruente Deckung):…
- Lastschriften im Insolvenzverfahren — Im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter berechtigt, Lastschriftabbuchungen der letzten sechs Wochen zu widerrufen – Rechtsgrundlage: Abschnitt 7 (3) AGB-Banken. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob…
- Liquidität — Liquidität bezeichnet die Fähigkeit, fällige Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Unterschreitet die Liquidität eine kritische Schwelle, liegt Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO vor. Die…
- Lohnpfändung — Die Lohnpfändung nach §§ 850 ff. ZPO erfolgt durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) des Vollstreckungsgerichts, der dem Arbeitgeber als Drittschuldner zugestellt wird. Der pfändbare Einkommensanteil…
- Lottogewinn in der Insolvenz — Ein Lottogewinn stellt Neuerwerb im Sinne des § 35 InsO dar und gehört vollständig zur Insolvenzmasse. Der Schuldner ist verpflichtet, ihn unverzüglich dem Insolvenzverwalter zu…
M
- Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid — Das gerichtliche Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO ermöglicht Gläubigern die schnelle Titulierung von Forderungen ohne streitige Klage. Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner…
- Massegläubiger — Massegläubiger sind Gläubiger, deren Forderungen als Masseverbindlichkeiten gemäß §§ 53 ff. InsO eingestuft werden und damit vorrangig vor allen Insolvenzgläubigern aus der Masse zu befriedigen…
- Mietschulden in der Insolvenz — Mietschulden, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, sind Insolvenzforderungen nach § 38 InsO. Gemäß § 112 InsO ist eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen rückständiger…
- Mitwirkungspflicht des Schuldners – auch für Organe — Die Mitwirkungspflicht des Schuldners nach § 97 InsO umfasst die vollständige Auskunft über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse – Vermögen, Verbindlichkeiten, Rechtshandlungen – sowie die…
N
- Nachtschichtzuschlag und Sonderzuschläge in der Insolvenz — Nachtschichtzuschläge sowie Sonntags- und Feiertagszuschläge sind gemäß § 850a Nr. 3 ZPO vollständig unpfändbar – ohne Höhenbegrenzung. Sie fallen nicht in die Insolvenzmasse und unterliegen…
- Natürliche Person — Natürliche Personen als individuelle Rechtssubjekte haben im Insolvenzrecht eine Sonderstellung: Nur sie können Restschuldbefreiung erlangen (§§ 286 ff. InsO). Die InsO differenziert: Verbraucher durchlaufen das…
- Neuerwerb — Neuerwerb gemäß § 35 InsO bezeichnet das Vermögen, das der Schuldner nach Verfahrenseröffnung erlangt. Dieser fällt vollständig in die Insolvenzmasse. Neue Schulden während des Verfahrens…
- Nullplan — Der Nullplan ist eine Variante des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans (§ 305 InsO), bei der mangels pfändbaren Vermögens und Einkommens keine Leistungen an die Gläubiger möglich sind.…
- Nullplan – alle Varianten — Der Nullplan (§ 305 InsO) ist eine Variante des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans, bei der mangels pfändbaren Vermägens und Einkommens keine Leistungen an die Gläubiger möglich sind.…
O
- Obliegenheiten (Insolvenzrecht) — Die Obliegenheiten gemäß § 295 InsO sind die Verhaltenspflichten des Schuldners während der Wohlverhaltensperiode. Ihre Verletzung kann auf Antrag eines Insolvenzgläubigers zur Versagung der Restschuldbefreiung…
P
- Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen (PKW) — Kraftfahrzeuge gehören grundsätzlich zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Eine Ausnahme besteht gemäß § 36 Abs. 1 InsO i.V.m. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO,…
- Pfändung – Überblick — Die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners setzt einen vollstreckbaren Titel (§§ 704 ff. ZPO) voraus. Die wesentlichen Vollstreckungsarten im Überblick: Einkommenspfändung (§§ 850 ff.…
- Pfändung nach Verfahrenseröffnung — Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt nach § 89 InsO ein umfassendes Vollstreckungsverbot ein: Insolvenzgläubiger dürfen in das zur Masse gehörende Vermögen nicht mehr einzeln vollstrecken.…
- Pfändungsfreigrenze — Die Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO bestimmt den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst und beträgt seit Juli 2024 monatlich 1.491,75 Euro…
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto) — Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gemäß § 850k ZPO schützt das Girokonto eines Schuldners vor vollständiger Stilllegung durch Gläubigerpfändungen. Seit dem 01.07.2010 kann jedes bestehende Einzelgirokonto auf…
- Pfändungstabelle — Die Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO legt die monatlichen Pfändungsfreibeträge bei laufenden Einnahmen aus Arbeit fest. Sie wird alle zwei Jahre zum 01. Juli an…
- Pflichtteilsergänzungsanspruch in der Insolvenz — Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §§ 2325 ff. BGB entsteht, wenn der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall unentgeltliche Zuwendungen gemacht hat, die den…
- Privatinsolvenz — Die Privatinsolvenz – rechtlich das Verbraucherinsolvenzverfahren nach §§ 304 ff. InsO – steht nicht selbständig tätigen natürlichen Personen sowie unter bestimmten Voraussetzungen ehemals Selbständigen offen.…
- Prozesskostenhilfe — Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO gewährt Personen mit geringem Einkommen staatliche Unterstützung für gerichtliche Verfahren. Voraussetzungen: (1) Bedürftigkeit nach den Einkommens- und Vermögensgrenzen, (2)…
- Prüfungstermin — Der Prüfungstermin gemäß §§ 176 ff. InsO ist das zentrale Verfahrensereignis zur Feststellung der Insolvenzforderungen. In diesem Termin werden alle angemeldeten Forderungen öffentlich erörtert; der…
Q
- Quote — Siehe → Insolvenzquote.
- Quotenschaden — Der Quotenschaden bezeichnet den Schaden, der Insolvenzgläubigern durch eine verspätete Insolvenzantragstellung entsteht. Wird der nach § 15a Abs. 1 InsO vorgeschriebene Antrag nicht rechtzeitig gestellt,…
R
- Regelinsolvenzverfahren — Das Regelinsolvenzverfahren nach §§ 11 ff. InsO ist das Standardverfahren für natürliche Personen, die keine Verbraucher im Sinne des § 304 InsO sind (also ehemalige…
- Rente und Insolvenz — Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 850 Abs. 2 ZPO dem Arbeitseinkommen gleichgestellt und nach Maßgabe des § 850c ZPO pfändbar. Der Grundfreibetrag gilt…
- Restschuldbefreiung — Die Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO) ist das zentrale Ziel des Insolvenzverfahrens für natürliche Personen. Sie bewirkt durch Gerichtsbeschluss, dass alle von ihr erfassten Gläubigerforderungen…
S
- Sachwalter — Der Sachwalter wird gemäß §§ 270c, 274 InsO im Rahmen der Eigenverwaltung vom Insolvenzgericht bestellt. Seine Kernaufgabe: Überwachung der Geschäftsführung des eigenverwaltenden Schuldners, ohne selbst…
- Sanierungsdarlehen — Das Sanierungsdarlehen ist ein zentrales Instrument der außergerichtlichen Krisenbewältigung, hat aber erhebliche insolvenzrechtliche Implikationen. Wird einem Schuldner in der Krise ein Darlehen gewährt und später…
- SCHUFA und Insolvenz — Die SCHUFA als private Auskunftei speichert Insolvenzdaten auf Basis öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ein negativer SCHUFA-Eintrag. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist…
- SCHUFA-Eintrag löschen – wann und wie — SCHUFA-Einträge unterliegen unterschiedlichen Löschfristen je nach Entstehungsgrund: (1) Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis (§ 882b ZPO): Die SCHUFA übernimmt diese Einträge und löscht sie auf den…
- Schuldenbereinigungsplan, außergerichtlich — Gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Vorlage eines außergerichtlichen Einigungsversuchs zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Der Schuldner muss nachweisen,…
- Schuldenbereinigungsverfahren — Das Schuldenbereinigungsverfahren gliedert sich in zwei Stufen. Erste Stufe (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO): außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch – Einigungsvorschlag an alle Gläubiger, Scheitern wird…
- Schuldnerberatung — Schuldnerberatung umfasst die Beratung und Unterstützung überschuldeter Personen bei der Schuldenregulierung. Als Bescheinigungsstellen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind anerkannt: Rechtsanwälte, Notare…
- Schuldnerverzeichnis — Das Schuldnerverzeichnis nach §§ 882b ff. ZPO ist ein zentrales öffentliches Register, das beim zentralen Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslandes geführt wird. Eingetragen wird, wer die…
- Schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter — Der schwache vorläufige Insolvenzverwalter wird nach § 21 InsO bestellt, wenn das Gericht kein allgemeines Verfügungsverbot anordnet. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis verbleibt formal beim Schuldner,…
- Selbständigkeit in der Insolvenz — Selbständige Schuldner unterliegen im Insolvenzverfahren besonderen Regelungen. Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit fließen vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Während der Wohlverhaltensperiode sind sie…
- Starker vorläufiger Insolvenzverwalter — Der starke vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 21, 22 InsO wird bestellt, wenn das Gericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über…
- StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) — Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, in Kraft seit 01.01.2021) schafft einen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmen, der Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) eine geordnete Sanierung ohne…
- Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode — Steuererstattungen, die dem Schuldner während der Wohlverhaltensperiode zufließen, unterliegen der Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO – sie sind an den Treuhänder abzuführen, soweit…
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- Tabellenforderung — Die Tabellenforderung bezeichnet eine Insolvenzforderung, die gemäß §§ 174 ff. InsO zur Insolvenztabelle angemeldet und im Prüfungstermin festgestellt wurde. Die Feststellung in der Tabelle hat…
- Titel (Vollstreckungstitel) – Überblick — Der Vollstreckungstitel ist nach §§ 704 ff. ZPO zwingende Voraussetzung jeder Zwangsvollstreckung. Typische Titel im Überblick: Rechtskräftiges Urteil (§ 704 ZPO), Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO),…
- Treuhänder (veraltet – heute: Insolvenzverwalter) — Im Verbraucherinsolvenzverfahren wird anstelle eines Insolvenzverwalters ein Treuhänder bestellt (§ 313 InsO). Er übt die Kernfunktionen der Masseverwaltung und -verteilung aus, verfügt jedoch über eingeschränkte…
U
- Unpfändbarkeitsbescheinigung — Die Unpfändbarkeitsbescheinigung wird vom Gerichtsvollzieher ausgestellt, wenn bei der Vollstreckung kein pfändbares Vermögen beim Schuldner vorgefunden wurde. Sie hat im Insolvenzrecht eine wichtige Funktion: Sie…
- Unterhaltspflichten in der Insolvenz — Unterhaltspflichten bestehen unabhängig vom Insolvenzverfahren fort. Laufende Unterhaltszahlungen nach Verfahrenseröffnung sind Masseverbindlichkeiten nach § 53 InsO und vorrangig vor Insolvenzforderungen zu begleichen. Unterhaltsschulden aus der…
- Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt — Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH (§ 5a GmbHG), die ohne das Mindeststammkapital von 25.000 € gegründet werden kann – theoretisch ab 1…
- Unvollständige Angaben im Insolvenzantrag — Der Insolvenzantrag muss gemäß § 305 InsO (Verbraucherinsolvenz) bzw. § 13 InsO (Regelinsolvenz) vollständige Pflichtangaben enthalten: Vermögensverzeichnis, Gläubigerverzeichnis mit Forderungshöhen, Einkommens- und Ausgabenübersicht sowie Bescheinigung…
- Urlaubsabgeltung in der Insolvenz und Wohlverhaltensperiode — Die Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG entsteht, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Sie gilt als Arbeitseinkommen…
- Urlaubsgeld in der Insolvenz und Wohlverhaltensperiode — Urlaubsgeld ist als Sondervergütung Teil des Arbeitseinkommens nach § 850 Abs. 1 ZPO und unterliegt in der Wohlverhaltensperiode der Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2…
- Urteil — Das rechtskräftige Urteil nach § 704 ZPO ist der klassische Vollstreckungstitel. Es stellt eine Forderung verbindlich fest und berechtigt zur Zwangsvollstreckung nach §§ 704 ff.…
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- Verbraucherinsolvenzverfahren — Das Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO) ist das vereinfachte Insolvenzverfahren für Privatpersonen und ehemals Selbständige (unter den Voraussetzungen des § 304 Abs. 2 InsO). Zwingende…
- Verfahrensaufhebung — Die Verfahrensaufhebung nach § 200 InsO erfolgt durch Beschluss des Insolvenzgerichts, sobald die Schlussverteilung vollzogen ist. Sie beendet das Insolvenzverfahren formell. Im Verbraucherinsolvenzverfahren: Mit der…
- Verfahrenskosten — Die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO sind vorrangig aus der Insolvenzmasse zu begleichen. Sie umfassen Gerichtskosten sowie Vergütung und Auslagen des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters…
- Verfahrenskostenstundung — Die Verfahrenskostenstundung gemäß § 4a InsO sichert mittellosen natürlichen Personen den Zugang zum Insolvenzverfahren, wenn ihr Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten nicht ausreicht. Der Antrag…
- Verlängerter Eigentumsvorbehalt — Der verlängerte Eigentumsvorbehalt kombiniert den einfachen Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB) mit einer Vorausabtretung der Weiterveräußerungsforderungen (§ 398 BGB). Da der einfache Eigentumsvorbehalt mit Weiterverarbeitung oder…
- Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung) — Die Vermögensauskunft nach §§ 802a ff. ZPO ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, die dem Gläubiger umfassende Information über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners verschafft. Voraussetzung: Vollstreckungstitel.…
- Vermögensstatus — Der Vermögensstatus ist das zentrale Instrument zur Feststellung der Überschuldung nach § 19 InsO. Er stellt alle Vermögenswerte den Verbindlichkeiten zum Stichtag gegenüber – bewertet…
- Vermögensstatus — Der Vermögensstatus ist die bilanzielle Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva des Schuldners. Im Unternehmensinsolvenzrecht ist er Grundlage der Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO: Übersteigen die…
- Versagung der Restschuldbefreiung – falsche Angaben im Antrag (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO) — § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO versagt die Restschuldbefreiung bei schriftlichen Falschangaben über wirtschaftliche Verhältnisse in den letzten drei Jahren vor Antragstellung oder danach…
- Versagung der Restschuldbefreiung – Insolvenzstraftaten (§ 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO) — § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO versagt die Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner wegen einer Straftat nach §§ 283 bis 283c StGB – also Bankrott,…
- Versagung der Restschuldbefreiung – Obliegenheitsverletzungen (§ 290 Abs. 1 Nr. 7 InsO) — § 290 Abs. 1 Nr. 7 InsO versagt die Restschuldbefreiung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten nach § 295 InsO während der Wohlverhaltensperiode,…
- Versagung der Restschuldbefreiung – Übersicht (§ 290 InsO) — § 290 InsO nennt die abschließenden Versagungsgründe, auf die ein Insolvenzgläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung stützen kann. Die Versagung erfolgt durch gerichtlichen Beschluss auf Antrag…
- Versagung der Restschuldbefreiung – unangemessener Vermögensverbrauch (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO) — § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO erfasst neben der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung auch den unangemessenen Vermögensverbrauch: Wer in den letzten drei Jahren vor dem Insolvenzantrag…
- Versagung der Restschuldbefreiung – Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO) — § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO versagt die Restschuldbefreiung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach §§ 97, 98 InsO,…
- Versagung der Restschuldbefreiung – vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO) — § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO versagt die Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag oder nach Antragstellung vorsätzlich…
- Versicherung an Eides Statt / eidesstattliche Versicherung — Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann das Gericht den Schuldner gemäß § 98 InsO zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichten, um die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner…
- Vollstreckung aus Forderungen aus unerlaubter Handlung nach Ende der Wohlverhaltensperiode — Nach Erteilung der Restschuldbefreiung erlischt das Recht zur Vollstreckung für gewöhnliche Insolvenzforderungen – nicht jedoch für Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, die gemäß §…
- Vollstreckungsbescheid — Der Vollstreckungsbescheid nach § 699 ZPO ergeht auf Antrag des Gläubigers, wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat. Er steht einem rechtskräftigen…
- Vollstreckungstitel — Der Vollstreckungstitel ist nach §§ 704 ff. ZPO zwingende Voraussetzung jeder Zwangsvollstreckung. Typische Titel: rechtskräftiges Urteil (§ 704 ZPO), Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO), notarielle Urkunde…
- Vorläufige Insolvenzverwaltung — Die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 InsO wird vom Gericht zwischen Antragseingang und Verfahrenseröffnung angeordnet, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern. Das Gericht bestellt einen…
- Vorläufiger Gläubigerausschuss — Der vorläufige Gläubigerausschuss nach § 22a InsO wird vom Insolvenzgericht im Eröffnungsverfahren eingesetzt und hat maßgeblichen Einfluss auf die Verwalterauswahl: Schlägt er einstimmig eine Person…
- Vorpfändung (§ 845 ZPO) — Die Vorpfändung nach § 845 ZPO ist ein einstweiliges Sicherungsmittel, das dem Gläubiger erlaubt, den Pfändungsrang zu sichern, bevor der eigentliche Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt…
- Vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis — Die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis nach § 882e Abs. 1 ZPO ist möglich, wenn die Forderung vollständig beglichen oder erlassen wurde. Voraussetzungen: (1) Vollständige…
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- Wartezeit bei der Schuldnerberatung – und was du tun kannst — Öffentliche Schuldnerberatungsstellen sind in vielen Regionen überlastet. Wartezeiten von zwei bis sechs Monaten sind die Regel, nicht die Ausnahme. Im Rahmen des Beratungshilfegesetzes (BerHG) wird…
- Weihnachtsgeld in der Insolvenz und Wohlverhaltensperiode — Weihnachtsgeld ist als Sonderzahlung Teil des Arbeitseinkommens im Sinne des § 850 Abs. 1 ZPO und unterliegt damit der Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2…
- Wirkung der Feststellung (Tabellenwirkung) — Die Tabellenwirkung nach § 178 Abs. 3 InsO ist eine der zentralen Rechtswirkungen des Insolvenzverfahrens: Die festgestellte Forderung wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber dem…
- Wohlverhaltensperiode — Die Wohlverhaltensperiode (auch Restschuldbefreiungsphase) schließt sich dem eigentlichen Insolvenzverfahren an und dauert derzeit regelmäßig drei Jahre ab Verfahrenseröffnung. Während dieser Phase hat der Schuldner den…
- Wohlverhaltensperiode – deine Pflichten im Überblick — Die Wohlverhaltensperiode nach §§ 295 ff. InsO beginnt mit der Verfahrensaufhebung und dauert drei Jahre. In dieser Zeit hat der Schuldner folgende Obliegenheiten zu erfüllen:…
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- Zahlungen von Ehegatten in der Krise — § 138 InsO definiert nahestehende Personen im Sinne des Insolvenzanfechtungsrechts: Dazu gehören Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie sowie im zweiten Grad der Seitenlinie, Verschwägerte…
- Zahlungsunfähigkeit — Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO ist der zentrale und häufigste Insolvenzeröffnungsgrund. Sie liegt vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen…
- Zahlungsunfähigkeit – Maßstäbe des BGH — Der BGH hat den Begriff der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO durch eine gefestigte Rechtsprechung präzisiert. Kernaussagen: (1) Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht…
- Zugewinnausgleich in der Insolvenz — Der Zugewinnausgleich nach §§ 1372 ff. BGB entsteht bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung oder Tod. Im Insolvenzrecht ergeben sich zwei relevante Konstellationen: (1) Anspruch…
Ö
- Öffentlich geförderte Schuldnerberatung (z.B. Diakonie, Caritas) — Öffentlich geförderte Schuldnerberatungsstellen sind gemeinnützige oder kommunale Einrichtungen, die als Bescheinigungsstellen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO anerkannt sind. Sie begleiten den außergerichtlichen…
Ü
- Überschuldung — Überschuldung gemäß § 19 InsO ist neben der Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzeröffnungsgrund, der ausschließlich bei juristischen Personen relevant ist. Sie liegt vor, wenn das Vermögen des…
- Überschuldung (juristische Personen) — Überschuldung nach § 19 InsO ist ausschließlich für juristische Personen ein Insolvenzeroöffnungsgrund. Sie liegt vor, wenn das Vermögen zu Liquidationswerten die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt…
