Forum Hopping bezeichnet die bewusste Wahl des örtlich zuständigen Insolvenzgerichts durch Verlagerung des Wohn- oder Geschäftssitzes des Schuldners vor Antragstellung. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 3 InsO nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners – also seinem Wohn- oder Geschäftssitz. Da verschiedene Insolvenzgerichte in Praxis, Verwalterauswahl und Verfahrensführung erheblich voneinander abweichen können, wird Forum Hopping im Unternehmensinsolvenzbereich gelegentlich strategisch eingesetzt. Gerichte und Verwalter sind auf derartige Verlagerungen sensibilisiert – eine kurz vor Antragstellung vorgenommene Sitzverlegung wird kritisch geprüft. Im Gegensatz zum COMI-Shopping findet Forum Hopping ausschließlich innerhalb der deutschen Zuständigkeitsordnung statt.