Die Krise des Unternehmens ist nicht automatisch ihre Krise!
Als Gesellschafter in der Krise: Was jetzt auf dem Spiel steht
Der Steuerberater kennt die Zahlen. Die Bank kennt die Verbindlichkeiten. Der Sanierungsberater arbeitet an Konzepten. Aber alle diese Berater vertreten primär das Unternehmen oder ihre eigene Institution — nicht Sie als Person.
Sobald es um Ihre persönliche Haftung, Ihre Bürgschaften oder Ihr Privatvermögen geht, sind die meisten von ihnen weder zuständig noch ausreichend qualifiziert.
Was Gesellschafter tatsächlich riskieren
Die häufigsten persönlichen Haftungsrisiken in der Unternehmenskrise sind keine abstrakten Szenarien. Gesellschafterdarlehen, die als eigenkapitalersetzend eingestuft werden, können zurückgefordert werden — und zwar von Ihnen persönlich. Bürgschaften, die bei der Gründung oder in Wachstumsphasen fast beiläufig unterschrieben wurden, werden in der Krise vollständig fällig. Geschäftsführer, die gleichzeitig Gesellschafter sind, geraten in den Fokus der Insolvenzverschleppungshaftung nach § 15a InsO, sobald die Drei-Wochen-Frist läuft — ohne dass sie es immer bemerken.
Hinzu kommen Konstellationen mit mehreren Gesellschaftern:
Wenn Mitgesellschafter unterschiedliche Interessen verfolgen, kann ein gemeinsamer Berater keine dieser Interessen wirklich vertreten.
In diesem Moment brauchen Sie jemanden, der ausschließlich Ihre Position im Blick hat.
Der richtige Zeitpunkt ist früher als Sie denken
Die häufigste Aussage neuer Mandanten ist: „Ich hätte früher kommen sollen.“ Das liegt nicht daran, dass sie die Zeichen nicht gesehen haben. Es liegt daran, dass niemand in ihrem Umfeld klar gesagt hat, wann persönliches Handeln notwendig wird — weil alle anderen mit dem Unternehmen beschäftigt waren.
Wer zu uns kommt, solange das Unternehmen noch operativ handlungsfähig ist, hat echte Optionen: strukturierte Trennung von unternehmerischen und privaten Verbindlichkeiten, Verhandlung mit Gläubigern aus einer Position der Stärke, Schutz von Vermögenswerten, bevor sie in die Insolvenzmasse fallen. Wer erst kommt, wenn der Insolvenzantrag gestellt ist, verhandelt unter anderen Bedingungen.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie spüren, dass sich die Lage zuspitzt — im Unternehmen, in Gesprächen mit der Bank, in der Stimmung zwischen Gesellschaftern — ist das
der Moment für ein erstes Gespräch.
Nicht weil die Lage hoffnungslos ist. Sondern weil die Optionen mit jedem Monat weniger werden.
