Unpfändbarkeitsbescheinigung

Die Unpfändbarkeitsbescheinigung wird vom Gerichtsvollzieher ausgestellt, wenn bei der Vollstreckung kein pfändbares Vermögen beim Schuldner vorgefunden wurde. Sie hat im Insolvenzrecht eine wichtige Funktion: Sie gilt als geeignetes Mittel, die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO glaubhaft zu machen und damit die Zulässigkeit eines Insolvenzantrags zu begründen – insbesondere wenn ein Gläubiger den Antrag stellt. Für Gesellschafter und Geschäftsführer relevant: Liegen mehrere Unpfändbarkeitsbescheinigungen verschiedener Gläubiger vor, ist dies ein starkes Indiz für eingetretene Zahlungsunfähigkeit mit entsprechenden Antragspflichten.