Schuldnerberatung
Schuldnerberatung umfasst die Beratung und Unterstützung überschuldeter Personen bei der Schuldenregulierung. Als Bescheinigungsstellen nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO sind anerkannt: Rechtsanwälte, Notare sowie behördlich anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Letztere sind in der Regel gemeinnützige Träger (Diakonie, Caritas, AWO, SKM, kommunale Träger). Die Beratungsstelle begleitet den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch und stellt die Bescheinigung über das Scheitern aus – Voraussetzung für den Insolvenzantrag nach § 305 InsO.
