Juristische Person
Juristische Personen sind rechtsfähige Rechtssubjekte, die durch gesetzliche Anerkennung entstehen – etwa GmbH, AG oder Vereine. Sie können Träger von Rechten und Pflichten sein. Im Insolvenzrecht: Das Verfahren kann über juristische Personen eröffnet werden. Im Unterschied zur natürlichen Person gibt es keine Restschuldbefreiung – die Gesellschaft wird mit Abschluss des Verfahrens aufgelöst und gelöscht.
