Titel (Vollstreckungstitel) – Überblick

Der Vollstreckungstitel ist nach §§ 704 ff. ZPO zwingende Voraussetzung jeder Zwangsvollstreckung. Typische Titel im Überblick: Rechtskräftiges Urteil (§ 704 ZPO), Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO), notarielle Urkunde mit Unterwerfungserklärung (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO), Prozessvergleich (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), Tabellenauszug (§ 201 Abs. 2 InsO). Im Insolvenzverfahren: Ab Eröffnung sind alle Vollstreckungstitel nach § 89 InsO vorläufig nicht vollstreckbar. Nach RSB erlöschen titulierte Insolvenzforderungen – ausgenommen § 302 InsO.