Eidesstattliche Versicherung (Insolvenzrecht)
Die eidesstattliche Versicherung nach § 98 InsO ist ein Instrument zur Sicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Vermögensauskunft des Schuldners im Insolvenzverfahren. Das Insolvenzgericht kann anordnen, dass der Schuldner seine Angaben zu Vermögen, Einkommen und Verbindlichkeiten durch eidesstattliche Versicherung bekräftigt. Falschaussagen sind nach § 156 StGB strafbar – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Bei Weigerung kann das Gericht Beugehaft anordnen. Für Gesellschafter und Geschäftsführer: Die Pflicht zur eidesstattlichen Versicherung trifft auch organschaftliche Vertreter juristischer Personen persönlich. Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben sind nicht nur rechtlich geboten, sondern auch verfahrensstrategisch zwingend.
